Checkliste für die Antragsunterlagen für ein Schengen-Visum
Veröffentlicht: 2022-06-16Um einen Schengen-Visumantrag zu stellen, müssen Sie zusätzlich Unterlagen vorlegen, die belegen, dass Sie die von den Behörden des Landes festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
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Die erforderlichen Dokumente hängen von der Art des Visums ab, das Sie beantragen möchten. In einigen Fällen kann die Einwanderungsbehörde eines Landes des Schengen-Raums Sie zu einem Vorstellungsgespräch vorladen oder zusätzliche Unterlagen anfordern, ohne die sie Ihren Antrag ablehnen können.
In diesem kurzen Leitfaden erläutern wir jedes der Dokumente, die Sie während des gesamten Prozesses vorlegen müssen.
Schengen-Visumdokumentation
Die üblichen Dokumente, die für einen Schengen-Visumantrag verlangt werden, sind:
Gültiger Reisepass
Der Reisepass sollte mindestens zwei leere Seiten für die Visumstempel enthalten. Es sollte auch:
- Nicht älter als 10 Jahre sein.
- eine Gültigkeitsdauer haben, die die Dauer des Aufenthalts abdeckt und – um mindestens drei weitere Monate – über das vereinbarte Abreisedatum hinausgeht.
Antragsformular für ein Schengen-Visum
Das Antragsformular enthält mehrere Felder, darunter vollständiger Name, Geburtsdatum/-land, Staatsangehörigkeit und Wohnort. Sie müssten auch Ihr Geschlecht, Ihren Familienstand, Passdaten (Ausstellungs- und Ablaufdatum, Nummer usw.), den Zweck Ihrer Reise, die Aufenthaltsdauer und die Art des beantragten Visums angeben.
Foto
Sie müssen Ihrem Formular zwei identische Bilder von sich beifügen, von denen eines auf das Formular selbst geklebt werden sollte. Die Fotos sollten auch den Schengen-Standards entsprechen, nämlich:
- Sie müssen innerhalb von 6 Monaten vor Antragstellung eingenommen worden sein.
- Abmessungen: 35 x 40 mm.
- Das Gesicht sollte 70-80 % des Rahmens einnehmen.
- Der Hintergrund muss einfarbig und hell sein.
- Das Gesicht sollte einen neutralen Ausdruck widerspiegeln (keine Grimasse oder Grinsen).
- Die Augen sollten direkt in die Kamera blicken und offen bleiben, ohne Haare, rote Augen, Schatten, farbige Linsen oder Sonnenbrillen, die sie bedecken.
- Große Accessoires oder digitales Make-up, das das Gesicht bedeckt, sind nicht erlaubt.
- Sie sollten keine Mützen, Hüte oder andere Kopfbedeckungen tragen, es sei denn, sie dienen religiösen Zwecken.
- Das Foto sollte die angemessene Helligkeit ohne Filter, Tintenflecken, Falten, unnatürliche Hauttöne, Blitzreflexionen oder Unschärfeeffekte haben.
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Zahlungsnachweis
Dies ist die Quittung, die Sie über die Zahlung Ihrer Gebühren erhalten haben und die Sie bei der Abholung Ihres bearbeiteten Antrags vorlegen müssen. Diese Gebühren werden nicht erstattet.
Reisekrankenversicherung für Ihren Aufenthalt

Die Länder des Schengen-Raums verlangen eine Reisekrankenversicherung in Höhe von mindestens 30.000 €; pro Person und gültig während des gesamten Aufenthaltes. Die Versicherung sollte Kosten im Zusammenhang mit Arztbesuchen, zahnärztlicher Notversorgung, Operationen, Krankenhausaufenthalten, stationären oder ambulanten Behandlungen oder Krankenrücktransporten/Tod abdecken.
Die meisten gängigen Versicherungsunternehmen bieten Pläne an, die speziell für Antragsteller von Schengen-Visa entwickelt wurden. Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen, stellt Ihr Anbieter außerdem eine „Reiseversicherungsbescheinigung“ aus, die dann dem Einwanderungsbeamten vorgelegt werden kann.
Biometrische Daten
Sie müssen Ihren Fingerabdruck registrieren, der in einer Datenbank namens Visa Information System (VIS) gespeichert wird. Alle Bewerber müssen dieser Aufforderung nachkommen, mit Ausnahme der folgenden Kategorien:
- Kinder unter 12 Jahren.
- Menschen mit physischer Unfähigkeit, Fingerabdrücke zu produzieren.
- Regierungsbeamte und Staatsoberhäupter, ihre Ehepartner und Delegationsmitglieder im Rahmen eines offiziellen Besuchs.
Frühere Visa
Wenn Sie zuvor mit einem derzeit vollen oder abgelaufenen Reisepass legal in das Schengen-Gebiet gereist sind, sollten Sie eine Kopie dieses Reisepasses zusammen mit anderen Dokumenten einreichen, die als Nachweis Ihrer Reise dienen können. Sie müssten alle Pässe, mit denen Sie gereist sind, mit einem Gummiband zusammengestapelt mitbringen.

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Nachweis über den finanziellen Status
Um nachzuweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts im Schengen-Land oder in den Schengen-Ländern in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie Kontoauszüge einreichen, die Ihr Guthaben und Ihre Bewegungen in den letzten drei Monaten enthalten. Die Erklärung muss in den letzten drei Tagen ausgestellt worden sein.
Die benötigte Menge hängt ganz von den Vorgaben des Landes ab. Daher müssten Sie sich beim zuständigen Konsulat erkundigen.
Nachweis der Unterkunft
Der Unterkunftsnachweis kann entweder eine Hotelbuchung oder ein von Familienmitgliedern oder Freunden unterschriebenes Einladungsschreiben sein, das bestätigt, dass sie Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts in ihrem Haus empfangen können.
Die Vorlage zusätzlicher Dokumente kann angeordnet werden, wenn Sie beabsichtigen, in bestimmte Länder zu reisen. Dies sind einige Beispiele:
- Österreich: Der Gastgeber muss frühestens 30 Tage vor dem vereinbarten Visumstermin des Antragstellers eine elektronische Verpflichtungserklärung bei der jeweiligen Gemeinde beantragen und den österreichischen Behörden zustellen.
- Belgien: Der Gastgeber muss eine vom Auswärtigen Amt abgestempelte Unterstützungszusage haben.
- Frankreich/Luxemburg: Der Gastgeber muss ein Garantiedokument oder eine „Declaration d'Accueil“ vorlegen.
Motivationsschreiben

Das Anschreiben sollte Ihre Vorstellung, Ihren Reiseplan und Informationen darüber enthalten, was Sie tun und wo Sie wohnen werden. Der Brief muss an die Botschaft oder das Konsulat des Landes adressiert werden, das Sie besuchen werden.
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Zusätzliche Dokumente
Die Nachfrage nach zusätzlichen Dokumenten hängt von Ihrem Arbeitsstatus ab. Dies könnten sein:
- Studierendenausweis: Sie müssen sich mit allen amtlichen Mitteln, z. B. Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung, mit unterschriebener Studierendenkartei und aktuellem Notenspiegel nachweisen, dass Sie Studierende/r sind. Sie müssten auch nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, entweder durch einen Arbeitsvertrag oder Kontoauszüge von Eltern oder Gastgebern.
- Beschäftigungs- oder Selbstständigkeitsnachweis: Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie ein Schreiben des Arbeitgebers, einen aktuellen Gehaltsscheck, den Vertrag, eine Urlaubsbestätigung und einen Kontoauszug vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie über die Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn Sie selbstständig sind, sollte ein vom Steuerberater oder Anwalt unterzeichnetes Schreiben ausreichen, um Ihren Status als Selbständige nachzuweisen.
- Rentennachweis: Sie können Rentenbescheide der letzten 6 Monate einreichen.
Für Kinder unter 18 Jahren sind dies die zusätzlichen Anforderungen:
- Zwei Unterschriften der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Eine Geburtsurkunde in voller Länge
- Beglaubigte elterliche Zustimmung beider lebender Elternteile, wenn das Kind plant, alleine zu reisen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil eine beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils, es sei denn, der begleitende Elternteil hat die alleinige väterliche Autorität, in diesem Fall muss ein Gerichtsbeschluss, eine Sterbeurkunde oder eine Sorgerechtsvereinbarung vorgelegt werden.
Wenden Sie sich an einen Anwalt für Einwanderungsfragen, um Hilfe bei Schengen-Visa zu erhalten
Wenn Sie eine nützliche Schengen-Visumberatung oder ein beschleunigtes Schengen-Visum wünschen, wenden Sie sich an einen unserer qualifizierten Anwälte für Einwanderungsfragen bei Total Law. Wir sind in der Lage, Personen, die in den Schengen-Raum reisen möchten, rechtzeitig rechtliche Unterstützung anzubieten, damit ihre Anträge reibungslos und ohne Nachteile verlaufen.
